Die anonymisierten Sitzungsprotokolle des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen unterliegen keinem besonderen Amtsgeheimnis und können deshalb Gegenstand eines Auskunftsanspruchs nach dem Informationsfreiheitsgesetz sein. So das BVerwG (Az. 10 C 1.21).

Informationszugang zu Sitzungsprotokollen des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF


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