Mit dem BMF-Schreiben wird Tz. 64 und Tz. 65 Satz 2 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 in der Fassung des BMF-Schreibens vom 14. August 2019 geändert (Az. III C 3 – S-7492 / 19 / 10002 :003).

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Artikel 67 Absatz 3 NATO-ZAbk – Verwendung von Kreditkarten für dienstliche Beschaffungen der amerikanischen Streitkräfte


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy