Ein Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB liegt auch dann vor, wenn Bauherren beim Neubau eines Wohnhauses die Gewerke an einzelne Handwerksunternehmen vergeben. Dies entschied das OLG Zweibrücken (Az. 5 U 52/21).
OLG Zweibrücken stärkt Rechte von Bauherren beim sog. Verbraucherbauvertrag