Eine Beamtin hat keinen Anspruch auf Gutschrift ihrer Mehrstunden, die der Dienstherr mit den infolge des pandemiebedingten Wegfalls ihres Tagdienstes entstandenen Minderstunden verrechnet hat. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 902/21.KO).

Rechtmäßigkeit der Verrechnung von Mehrstunden mit dienstfreien Zeiten während pandemiebedingter Teilbetriebsschließung einer JVA


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