Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei – bisher noch nicht errichteten – Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 240 m nördlich von Senden-Bösensell, die der Kreis Coesfeld im Juli 2021 erteilt hat, ist hinsichtlich einer der beiden Anlagen rechtswidrig. So das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 8 D 297/21.AK u. a.).

Genehmigung von zwei Windenergieanlagen teilweise rechtswidrig


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