Der aktuelle Entwurf des BMJ zum Hinweisgeberschutz will das Berufsgeheimnis schützen und nimmt neben Ärzten auch Rechtsanwälte aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes aus. Der DStV fordert in seiner Stellungnahme R 03/22, auch Steuerberater in diesen Kreis einzubeziehen.