Das Steuerentlastungsgesetz 2022 erfuhr auf der Zielgeraden eine weitreichende Ergänzung: die Energiepreispauschale. In der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags zeigte sich eine gravierende Schwachstelle des ersten Vorschlags. Der DStV wies als Sachverständiger auf drohende Liquiditätsbelastungen für kleine Arbeitgeber hin – mit Erfolg.

Energiepreispauschale: Vorleistung der Arbeitgeber abgewendet


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