Der EuGH entschied nun, dass ein Verband eine klagebefugte Einrichtung im Sinne der DSGVO ist, wenn er ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel verfolgt (Rs. C-319/20). Darauf weist die BRAK hin.

EuGH: DSGVO steht Verbandsklage nicht entgegen


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