Wird ein Rechtsanwalt in eigener Angelegenheit tätig und tritt er als solcher gegenüber dem Gericht auf, dann besteht auch für ihn die Pflicht, seine Schriftsätze elektronisch einzureichen. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 12 L 25/22).

Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren


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