Der EuGH entschied bzgl. missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen, dass nationale Verfahrensgrundsätze unionsrechtliche Rechte Einzelner nicht behindern dürfen (Az. C-693/19 u. a.).

Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen: Nationale Verfahrensgrundsätze dürfen unionsrechtliche Rechte Einzelner nicht behindern


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