Wird Bundeswehrsoldaten in Afghanistan von Selbstmordattentaten/Landminen mit Toten auf Einsatzfahrzeugen nur berichtet, reicht dies zur Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht aus. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 6 VS 420/21).

Zur Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung


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