Die Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister soll künftig nicht mehr bei den Landesjustizverwaltungen, sondern zentral beim Bundesamt für Justiz angesiedelt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des BMJ vor, zu dem die BRAK Stellung genommen hat.

Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister soll zentralisiert werden


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