Das VG Gießen hat den Eilantrag einer im Landkreis Gießen ansässigen Kanal- und Rohrreinigungsfirma auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine vom Regierungspräsidium Gießen ausgesprochene Gewerbeuntersagung abgelehnt, denn es ist der Überzeugung, dass besagte Firma nicht die Gewähr bietet, das Gewerbe zukünftig ordnungsgemäß zu betreiben (Az. 8 L 845/22).

Gewerbeuntersagung für Kanalreinigungsfirma ist rechtens


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