Das VG Göttingen gab einer Klägerin Recht, die sich gegen die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Sommerdienst) durch die Stadt Göttingen gewehrt hatte (Az. 3 A 116/18).

Verwaltungsgericht beanstandet Straßenreinigungsgebühr der Stadt Göttingen für 2018


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