Das LG Frankfurt hat entschieden, dass der Urheber des Bildes von Europa, das auf allen Euro-Banknoten in abgewandelter Form verwendet wird, keine Vergütung für die Nutzung verlangen kann (Az. 2-06 O 52/21).

Abbildung des europäischen Kontinents auf Euro-Banknoten: Urheber der Bilddatei steht keine Nutzungsvergütung zu


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