Die Stadt Neuwied durfte den Hebesatz für die Grundsteuer B von 420 v. H. auf 610 v. H. anheben. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 999/21.KO und 5 K 1000/21.KO).

Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 610 v. H. rechtmäßig


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