Das OVG Niedersachsen hat mit drei Urteilen (Az. 9 KN 6/18, 9 KN 7/18 und 9 KN 74/18) Normenkontrollanträge gegen die am 1. Januar 2018 in Kraft getretene „2. Nachtragssatzung der Satzung der Stadt Königslutter am Elm über die Erhebung von Vergnügungssteuern“ vom 21. Dezember 2017 abgelehnt.

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Königslutter am Elm ist wirksam


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