Das BMF hat alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Ländern, die bei der Grundsteuer das sog. Bundesmodell anwenden, aufgefordert, bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Öffentliche Bekanntmachung des BMF vom 30. März 2022 – Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts


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