Aufgrund der letzten Änderungen sowie der kürzlich erfolgten Sechsten Änderungsverordnung hat das BMF die Gesamtfassung des Anwendungsschreibens zur Mitteilungsverordnung neu gefasst (Az. IV A 3 – S-0229 / 21 / 10002 :009).

Anwendung der Mitteilungsverordnung (MV)


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