Das LSG Hessen hat zur posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) als weitere Unfallfolge Stellung genommen (Az. L 3 U 146/19).

Bahnmitarbeiter wird Zeuge eines Gleissuizids: Unfallversicherung muss PTBS als Unfallfolge anerkennen


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy