Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, auf welche Weise der für Zwecke des § 7g EStG geforderte Nachweis der ausschließlichen oder fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Pkw erbracht werden kann (Az. VIII R 24/19).

BFH zum Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Pkw bei der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags und einer Sonderabschreibung nach § 7g EStG


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