Architekten und Ingenieure können für vor 2021 abgeschlossene Verträge Nachforderungen verlangen, wenn die mit ihren Kunden vereinbarten Pauschalhonorare unter den damals geltenden Honorar-Mindestsätzen liegen. Deutsche Gerichte können die damals geltende HOAI bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Planern und Privatleuten weiter anwenden. So entschied der BGH (Az. VII ZR 174/19).