Die WPK hat sich gegen die Einführung eines besonderen elektronischen Postfachs für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer und ihre Berufsgesellschaften entschieden. Möchten diejenigen, die keinen Zugriff auf ein Anwalts- oder Steuerberaterpostfach haben, mit einem besonderen elektronischen Postfach am Rechtsverkehr teilnehmen, haben sie die Möglichkeit, ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) anzumelden.