Eine in der Satzung einer Arbeitnehmerorganisation für die Wählbarkeit in das Amt des Vorsitzenden dieser Organisation vorgesehene Altersgrenze fällt in den Geltungsbereich der Antidiskriminierungsrichtlinie. So entschied der EuGH (Rs. C-587/20).

EuGH zum Geltungsbereich der Antidiskriminierungsrichtlinie


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