Die WPK hat sich wegen des Umgangs mit der knappen Frist für die Einreichung der geprüften Beihilfeanträge nach der sog. Carbon-Leakage-Verordnung (BEHV) an die dafür zuständige Behörde, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), gewandt und auch das Umweltbundesamt, dem die DEHSt angehört, darüber informiert.

WPK wendet sich wegen knapper Frist an Antragsbehörde für Carbon-Leakage-Beihilfen


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