Ab dem 1. Januar 2024 sollen unter anderem WP/vBP die jährlichen Mengenmeldungen der Hersteller über von ihnen in Verkehr gebrachte Einwegkunststoffprodukte überprüfen. Dies ergibt sich aus dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung bestimmter Regelungen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie. Darauf weist die WPK hin.

Entwurf eines Einwegkunststofffondsgesetzes: Neue Prüfungsaufgaben für WP/vBP


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