Das AG München wies die Klage eines Münchners ab, der nach einem Unfall Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von der kommunalen Versorgungsgesellschaft begehrte (Az. 182 C 8281/21).

Kein Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Sturz über Gullydeckel


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy