Der BGH entschied, dass ein Inkassodienstleister sich wirksam Schadensersatzforderungen abtreten lassen kann, deren sich Schweizer Erwerber von Kraftfahrzeugen gegen die beklagte Volkswagen AG berühmen (Az. VIa ZR 418/21).

BGH entscheidet über die Zulässigkeit eines „Sammelklageninkassos“ für Schweizer Erwerber im sog. Dieselskandal


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