Der BGH entschied, dass ein Inkassodienstleister sich wirksam Schadensersatzforderungen abtreten lassen kann, deren sich Schweizer Erwerber von Kraftfahrzeugen gegen die beklagte Volkswagen AG berühmen (Az. VIa ZR 418/21).
BGH entscheidet über die Zulässigkeit eines „Sammelklageninkassos“ für Schweizer Erwerber im sog. Dieselskandal