Der Auslandstätigkeitserlass wird durch das BMF aktualisiert und an bestehende Rechtsprechung angepasst. Daneben wird erstmalig eine Mindestbesteuerung aufgenommen (Az. IV C 5 – S-2293 / 19 / 10012 :001).
Steuerliche Behandlung von Arbeitnehmereinkünften bei Auslandstätigkeiten (Auslandstätigkeitserlass)