Die WPK hatte sich wegen des Umgangs mit der knappen Frist für die Einreichung der geprüften Beihilfeanträge nach der sogenannten Carbon-Leakage-Verordnung an die Deutsche Emissionshandelsstelle gewandt. Damit hatte die WPK Erfolg.

WPK-Erfolg bei Carbon-Leakage-Beihilfen: Anträge können in diesem Jahr auch ohne Berufsattribut signiert werden


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