Die WPK hatte sich wegen des Umgangs mit der knappen Frist für die Einreichung der geprüften Beihilfeanträge nach der sogenannten Carbon-Leakage-Verordnung an die Deutsche Emissionshandelsstelle gewandt. Damit hatte die WPK Erfolg.
WPK-Erfolg bei Carbon-Leakage-Beihilfen: Anträge können in diesem Jahr auch ohne Berufsattribut signiert werden