Die Anpassung von Familienleistungen und verschiedenen Steuervergünstigungen, die Österreich Erwerbstätigen gewährt, nach Maßgabe des Wohnstaats ihrer Kinder verstößt gegen das Unionsrecht. So entschied der EuGH (Rs. C-328/20).

Anpassung von Familienleistungen und verschiedenen Steuervergünstigungen Österreichs sind unionsrechtswidrig


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