In mehreren Entscheidungen legt der BFH den Begriff der „Abspaltung“ im Sinne des § 20 Absatz 4a Satz 7 EStG typusorientiert aus. Das BMF geht in diesem Schreiben auf die Abwicklung der Kapitalmaßnahmen ein (Az. IV C 1 – S-2252 / 19 / 10028 :018).
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