Durch Artikel 12 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und
zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019
wurde § 25f UStG zur Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung zum 1. Januar 2020 neu eingeführt. Das BMF gibt die Änderungen des UStAE bekannt (Az. III C 5 – S 7429-b/21/10003 :001).

Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung (§ 25f UStG)


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