Ein Unternehmen, das von der coronabedingten Schließungsanordnung für den Einzelhandel ab dem 16. Dezember 2020 betroffen war, hat keinen Anspruch auf die sog. Dezemberhilfe. So entschied das VG Berlin (Az. 26 K 129/21).

Corona-Pandemie: „Dezemberhilfe“ nicht für jedes Unternehmen


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