Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative“ vorgelegt. Damit sollen die nach der neuen EU-Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative erforderlichen Änderungen im nationalen Recht vorgenommen werden.

Änderungsgesetz zur Europäischen Bürgerinitiative vorgelegt


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