Weil die Motorhaube nach einer „TÜV“-Untersuchung auf der Stadtautobahn aufklappte, erhält der Kläger nach einem Urteil des OLG Oldenburg Ersatz für den Totalschaden sowie eine Erstattung der Rechtsanwaltskosten (Az. 6 U 31/22).

Wenn die Motorhaube plötzlich hochklappt


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