Der BFH entschied, dass ein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung auch dann ausscheidet, wenn diese bei der Berufsausübung (hier: Trauerredner:in) getragen wird (Az. VIII R 33/18).

BFH: Kein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung


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