Der BFH hat entschieden, dass der Verlust aus dem fallenden Kurs von Knock-out-Produkten in Form von Unlimited Turbo Bull-Zertifikaten steuerlich voll abziehbar ist und nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot für Termingeschäfte unterfällt (Az. I R 24/19).

BFH: Knock-out-Zertifikate sind keine Termingeschäfte


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