Mit BMF-Schreiben vom 3. Mai 2021 wurde die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Leistungen von Börsen und anderen Handelsplattformen für Finanzprodukte umfassend geregelt. Das BMF hat die Anwendungsregelung unter IV. Nr. 2 klarstellend neu gefasst (Az. III C 3 – S-7160 / 20 / 10003 :002).

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Leistungen von Börsen und anderen Handelsplattformen für Finanzprodukte – Anpassung der Nichtbeanstandungsregelung beim Vorsteuerabzug


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