Das OVG Niedersachsen hat die Beschwerde des Landkreises Diepholz gegen eine Entscheidung des VG Hannover zurückgewiesen, mit dem dieses Eilrechtsschutz gegen einen Bescheid gewährt hatte, der der Antragstellerin unter Androhung eines Zwangsgeldes aufgab, einen Nachweis über die Impfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-19 einzureichen (Az. 14 ME 258/22).

Verpflichtung in bestimmten Einrichtungen tätiger Personen, Impfung gegen Corona-Virus nachzuweisen, kann nicht mittels eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden


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