Der BFH hat mit Urteil vom 27. November 2013 entschieden, dass eine Eigengesellschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts auch in dem Fall selbstlos tätig sein kann, wenn sie auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags eine der Gesellschafterin originär obliegende hoheitliche Pflichtaufgabe übernimmt. Die bestehende Verwaltungsauffassung in Abschnitt 12.9 Absatz 2 Satz 3 UStAE wird vom BMF an die aktuelle BFH-Rechtsprechung angepasst (Az. III C 2 – S-7242-a / 19 / 10007 :005).

Ermäßigter Steuersatz für Leistungen einer gemeinnützigen Einrichtung (§ 12 Absatz 2 Nummer 8 Buchstabe a UStG) – Änderung des Abschnitts 12.9 UStAE


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy