Das LG Traunstein hat der milanda UG untersagt, Verbraucher:innen mit irreführenden Anschreiben die kostenpflichtige Vermittlung einer privaten Schuldenberatung anzubieten. Der vzbv hatte dem Unternehmen vorgeworfen, Verbraucher:innen eine „Finanzsanierung“ anzubieten, ohne dass eine solche beantragt wurde. Darüber hinaus monierte der vzbv, dass Verbraucher:innen die Vermittlung eines günstigen Umschuldungsdarlehens vorgetäuscht wurde (Az. 7 O 3505/21).

Anbieter täuschte günstiges Darlehen zur Finanzsanierung vor – vzbv klagt erfolgreich gegen irreführende Schreiben der milanda UG


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