Der VGH Baden-Württemberg hat den Eilantrag eines Freiburger Bürgers gegen die Bewohnerparkgebührensatzung (von vormals 30 Euro jährlich auf i. d. R. 360 Euro jährlich angehoben) der Stadt Freiburg im Breisgau abgelehnt (Az. 2 S 809/22).

Freiburg: Eilantrag gegen Bewohnerparkgebühren erfolglos


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