Das LAG Düsseldorf hat ebenso wie das Arbeitsgericht entschieden, dass die Gewerkschaftsmitglieder keinen Anspruch auf eine um den Faktor 0,1 erhöhte Sozialplanabfindung haben (Az. 1 Sa 991/21).

Keine höhere Sozialplanabfindung für Gewerkschaftsmitglieder


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