Das LG Köln hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger Schmerzensgeld verlangte, weil er Salmiakgeist aus einer Limonadenflasche getrunken hatte (Az. 12 O 459/19).

Ätzende Flüssigkeiten dürfen nicht in unauffälligen Flaschen im Kühlschrank eines Ladengeschäftes verwahrt werden, auf den Dritte Zugriff haben


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy