Der BFH hat zur Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen und zur Mitteilung der Zuordnungsentscheidung an das zuständige Finanzamt Stellung genommen (Az. XI R 29/21).

BFH: Erwerb einer gemischt genutzten Photovoltaikanlage – volle Zuordnung zum Unternehmen durch Abschluss eines Einspeisevertrags


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