Bislang gibt es kein Register für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR). Das ändert sich zum 01.01.2024. Wie das neue Register ausgestaltet wird, soll eine Verordnung des Bundesjustizministeriums regeln. Darauf weist die BRAK hin.

Gesellschaftsregister kommt zum 01.01.2024


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