Das LSG Berlin-Brandenburg hat über vier Klagen gegen den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) „zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Abs. 4 SGB V“ vom 19. April 2018 entschieden (Az. L 9 KR 170/19 KL u. a.).

Landessozialgericht entscheidet zu Notfallstrukturen in Krankenhäusern


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