Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dürfen falsch geparkte Fahrzeuge auf Flächen des öffentlichen Nahverkehrs umsetzen und hierfür Gebühren fordern. So entschied das VG Berlin (Az. 11 K 298/21).

Berliner Mobilitätsgesetz: BVG darf Falschparker umsetzen


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