Das BMF hat die finale Staatenaustauschliste i. S. d. § 1 Abs. 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen bis zum 30.09.2022 bekannt gemacht (Az. IV B 6 – S-1315 / 19 / 10030 :044).

Finale Staatenaustauschliste zum 30.09.2022 (FKAustG)


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